AGB
Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind gültig für Seminare, Trainings, Workshops und Coachings (sowohl in Präsenz- als auch in digitatler / Online-Form) der voran24 GmbH (im folgenden voran24 genannt).
1. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1.1
Der Auftraggeber meldet den/die Teilnehmer/innen oder die Gruppe zu dem vereinbarten Seminar und Termin schriftlich und verbindlich an.
1.2
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Berücksichtigung der im Seminarprogramm von voran24 genannten Teilnehmerbegrenzungen bearbeitet. Der Vertrag kommt mit Eingang der
verbindlichen Bestätigung von voran24 beim Auftraggeber zustande.
2. Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen, Fahrt- & Reisekosten
2.1
Die Teilnahmegebühr für ein Seminar/Training/einen Workshop ist entweder im jeweils gültigen offenen Seminar-Programm von voran24 aufgeführt oder wurde separat angeboten. Dabei genannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2
Die Teilnahmegebühr beinhaltet neben der Teilnahme, die speziell im individuellen Angebot oder Seminarplan von voran24 zu jedem Seminar/Training/Workshop beschriebenen Leistungen. Nicht eingeschlossen
sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
2.3
Das Seminarprogramm gilt jeweils für den genannten Zeitraum. Wird vor Seminarbeginn eine neue Preisliste herausgegeben, werden Preissenkungen an den Vertragspartner weitergegeben.
2.4
Der Preis für ein Seminar/Training/einen Workshop ist vom Auftraggeber vor der Durchführung zu bezahlen. Die Rechnung ist sofort nach Erhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig.
2.5
Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Angebote (ausgenommen digitale Formate) zuzüglich Spesen, Fahrtkosten und Unterbringung der/des Seminarleiters. Spesen (Verpflegungsmehraufwand) werden nach der Pauschaltabelle für Reisekosten berechnet. Für Anfahrtskosten stellt voran24 in einem Radius von 100 km um Gersthofen eine Anfahrtspauschale von 145,– Euro, bei größerer Entfernung 0,71Euro + MwSt. pro km ab und bis Gersthofen, in Rechnung. Übernachtungskosten werden laut Beleg verrechnet.
3. Rücktritt/Stornierung
3.1
Erfolgt mehr als 40 Werktage (Mo. – Fr.) vor dem laut Auftragsbestätigung verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin (gilt nicht für bereits verschobene Termine), eine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und voran24 ) bestätigte Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Erfolgt 20 oder mehr Werktage (Mo. – Fr.) vor dem laut Auftragsbestätigung verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin (gilt nicht für bereits verschobene Termine), eine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und voran24) bestätigte Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen zum ursprünglich vereinbarten Termin zusätzlich 50% Stornierungskosten an.
3.2
Erfolgt vorab keine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und voran24 ) bestätigte Terminverschiebung und der Auftraggeber storniert das Seminar/Training/den Workshop weniger als 20 Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor einem angemeldeten und von voran24 bestätigten Termin oder erscheint ein/e Teilnehmer/in zu dem bestätigten Seminar/Training/Workshop nicht, so wird die vertraglich geschuldete Seminar- bzw. Teilnahmegebühr gleichwohl zur Zahlung fällig.
Gleiches gilt auch für die weitere Verschiebung eines bereits verschobenen Termins.
3.3
voran24 behält sich eine Absage eines Seminars/Trainings/Workshops, z. B. bei Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, vor. In jedem Fall ist voran24 bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage eines Seminars wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von voran24 , deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3.4
Storno- und Rücktrittserklärungen sowie Terminverschiebungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform.
4. Nutzungsrechte/Urheberrechte
4.1
Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Texte, Fotografien, Lichtbildwerke, Darstellungen, Konzeptionen, Zeichnungen, Karten, Tabellen, Pläne, Skizzen und Werke sind unabhängig von der Wahl des zur Verbreitung
gewählten Mediums urheberrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
4.2
Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind Ausdrücklich für den Auftraggeber erstellt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Auftragnehmers reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
4.3
Sollte eine Auftragserteilung an den Auftragnehmer nicht erfolgen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die bis dahin vom Auftragnehmer erstellten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Texte, Layouts und andere Werke nicht zu
verwenden.
4.4
Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Leistungen auf Bild- und Tonträgern jeglicher Art zu dokumentieren und alle sich aus dem Auftragsverhältnis ergebenden Bild- und Tonaufnahmen, sowie Reproduktionen hiervon, im Rahmen des gesetzlich zulässigen zur Eigenwerbung oder zu anderen Zwecken zu verbreiten oder zu veröffentlichen.
4.5
Es ist den beiden Vertragspartnern, dem Auftraggeber jedoch nur nach vorheriger Einwilligung/Unterrichtung durch/von Auftragnehmer, erlaubt, Pressemitteilungen herauszugeben. Auftragnehmer ist in Publikationen auf
Verlangen als Urheber namentlich zu nennen.
4.6.
Auftraggebervorschläge begründen ein Miturheberrecht nur nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung.
4.7
Die Arbeitsunterlagen von voran24 sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von voran24 – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. voran24 stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv voran24 -Seminarteilnehmern zur Verfügung.
4.8
Der/die Teilnehmer/in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder auch nur aus den Seminarräumen zu entfernen.
Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form, einschließlich zugehöriger Dokumentationen.
5. Haftung
5.1
Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft haftet voran24 für alle direkt darauf zurückzuführenden Schäden unbeschränkt.
5.2
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet voran24 nur, wenn voran24 hierdurch mit Leistung in Verzug geraten ist, wenn Leistung unmöglich geworden ist oder wenn voran24 eine wesentliche Pflicht verletzt hat. In diesen Fällen haftet voran24 für darauf zurückzuführende Personenschäden unbeschränkt. Für Sach- und Vermögensschäden, mit deren Eintritt bei Einzelvertragsabschluß vernünftigerweise zu rechnen war, ist die Haftung der Höhe nach den
allgemeinen Grundsätzen von Treu und Glauben, wie der Verhältnismäßigkeit zwischen Höhe der einzelvertraglichen Vergütung und der Schadenshöhe, begrenzt. Die Haftung für alle übrigen Schäden ist
ausgeschlossen, wobei die Haftung nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes unberührt bleibt.
5.3
Von dieser allgemeinen Haftungserklärung bezüglich der Haftung bei Personenschäden ausgenommen, bleiben die Seminare mit Outdoor-, Event- und Aktionsprogrammteilen und Seminare bei denen die vor
Seminarbeginn ausgehändigten Haftungserklärungen unterschriebenen wurden.
6. Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schlussbestimmungen
6.1
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen ist auf das Vertragsverhältnis nur deutsches Recht anwendbar.
6.2
Erfüllungsort für die Leistungen von voran24 , sowie die Zahlungen an voran24, ist deren Gerichtssitz.
6.3
Gerichtsstand für alle Klagen gegen voran24 ist Augsburg. Für Klagen von voran24 gegen den Auftraggeber ist Augsburg gleichfalls Gerichtsstand, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat. Nimmt voran24 aus einem Vertrag mehrere Personen als Gesamtschuldner in voran24 und sind nicht alle Gesamtschuldner Vollkaufmann, so kann voran24 abweichend von Satz 2 das Gericht des Erfüllungsortes (Ziff. 6.2) oder auch das Gericht desjenigen Ortes anrufen, an dem einer der nichtkaufmännischen Gesamtschuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
6.4
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Das gleiche gilt für den Verzicht auf die Schriftformerfordernis.
6.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine
Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.