AGB der voran24 GmbH
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verträge über Leistungen und Produkte der voran24 GmbH (im folgenden voran24 genannt) mit ihren Kunden. Sie gelten insbesondere für Seminare, Workshops, Trainings, Coachings und Vorträge (online und in Präsenz), für die Teilnahme an Veranstaltungen (Ticket-/Teilnahmeverträge) sowie für digitale Inhalte und Online‑Programme (z.B. Videokurse, Downloads).
Kunden im Sinne dieser AGB können Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) sein.
Für Verbraucher gelten ergänzend die im Buchungs-/Bestellprozess bereitgestellten Verbraucherinformationen (insbesondere Widerrufsbelehrung und ggf. Hinweise zu digitalen Inhalten). Bei Widersprüchen haben die Verbraucherinformationen Vorrang vor diesen AGB.
Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
1.1
Der Auftraggeber meldet den/die Teilnehmer/innen oder die Gruppe zu dem vereinbarten Seminar und Termin schriftlich und verbindlich an.
1.2
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs und unter Berücksichtigung der im Seminarprogramm von voran24 genannten Teilnehmerbegrenzungen bearbeitet. Der Vertrag kommt mit Eingang der verbindlichen Bestätigung von voran24 beim Auftraggeber zustande.Honorare/Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
2.1
Das Honorar bzw. die Teilnahmegebühr für ein Seminar/Training/Coaching/einen Workshop ist im jeweils gültigen offenen Seminar-Programm von voran24 aufgeführt oder separat angeboten worden. Dabei genannte Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2
Das Honorar beinhaltet neben der Durchführung der Maßnahme die speziell im individuellen Angebot oder Seminarplan von voran24 zu jedem Seminar/Training/Coaching/Workshop beschriebenen Leistungen. Nicht eingeschlossen sind die Reise- und Aufenthaltskosten des Teilnehmers.
2.3
Das Seminarprogramm gilt jeweils für den genannten Zeitraum. Wird vor Seminarbeginn eine neue Preisliste herausgegeben, werden Preissenkungen an den Vertragspartner weitergegeben.
2.4
Das Honorar bzw. die Teilnahmegebühr für ein Seminar/Training/Coaching/einen Workshop ist vom Auftraggeber ab dem Zeitpunkt der Auftragsbestätigung (Beauftragung) und vor der Durchführung zu bezahlen. Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel per E‑Mail nach Auftragsbestätigung (Beauftragung); Zahlungsziel 7 Tage.
2.5
Reise-, Übernachtungs- und sonstige Nebenkosten werden – soweit nicht anders vereinbart – zusätzlich berechnet. Auf Wunsch informiert voran24 den Auftraggeber vor Leistungsbeginn über die voraussichtliche Höhe; bei wesentlichen Abweichungen holt voran24 vorab eine Freigabe des Auftraggebers ein.
Spesen (Verpflegungsmehraufwand) werden nach den jeweils geltenden Reisekostenpauschalen berechnet. Für Anfahrtskosten berechnet voran24 bei einer Entfernung bis 100 km (Umkreis Gersthofen) eine Anfahrtspauschale in Höhe von 180,00 EUR; bei größerer Entfernung 0,90 EUR zzgl. MwSt. pro gefahrenem Kilometer (Hin- und Rückfahrt), jeweils ausgehend von und zurück nach Gersthofen. Übernachtungskosten werden gegen Nachweis (Beleg) abgerechnet.
Die vorstehend genannten Spesen, Fahrt- und Übernachtungskosten sowie sonstige Nebenkosten werden nach Durchführung der Veranstaltung gesondert in Rechnung gestellt und sind nach Erhalt der jeweiligen Rechnung mit einem Zahlungsziel von 7 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.Rücktritt/Stornierung
3.1
Erfolgt mehr als 40 Werktage (Mo. – Fr.) vor dem laut Auftragsbestätigung verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin (gilt nicht für bereits verschobene Termine), eine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und voran24) bestätigte Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen keine zusätzlichen Kosten an.
Erfolgt 20 oder mehr Werktage (Mo. – Fr.) vor dem laut Auftragsbestätigung verbindlich vereinbarten Veranstaltungstermin (gilt nicht für bereits verschobene Termine), eine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und voran24) bestätigte Terminverschiebung durch den Auftraggeber, so fallen zum ursprünglich vereinbarten Termin zusätzlich 50% Stornierungskosten an.
3.2
Erfolgt vorab keine von beiden Vertragsseiten (Auftraggeber und voran24) bestätigte Terminverschiebung und der Auftraggeber storniert das Seminar/Training/Coaching/den Workshop weniger als 20 Arbeitstage (Mo. – Fr.) vor einem angemeldeten und von voran24 bestätigten Termin oder erscheint ein/e Teilnehmer/in zu dem bestätigten Seminar/Training/Coaching/Workshop nicht, so wird die vertraglich geschuldete Seminar- bzw. Teilnahmegebühr gleichwohl zur Zahlung fällig. Gleiches gilt auch für die weitere Verschiebung eines bereits verschobenen Termins.
3.3
voran24 behält sich eine Absage eines Seminars/Trainings/Coachings/Workshops, z. B. bei Ausfall eines Dozenten oder bei zu geringer Teilnehmerzahl, vor. In jedem Fall ist voran24 bemüht, dem Auftraggeber Absagen oder notwendige Änderungen des Programms so rechtzeitig wie möglich mitzuteilen. Im Falle der Absage eines Seminars wird eine bereits gezahlte Teilnahmegebühr umgehend erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer wenn diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von voran24, deren Angestellten oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
3.4
Storno- und Rücktrittserklärungen sowie Terminverschiebungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Textform (z.B. Email).
3.5
Bei Terminverschiebungen werden bereits geleistete Zahlungen auf den Ersatztermin angerechnet. Im Falle einer Stornierung gelten die vorstehenden Stornierungsregelungen; eine ggf. darüber hinausgehende Erstattung erfolgt nicht.Nutzungsrechte/Urheberrechte
4.1
Alle durch den Auftragnehmer erzeugten Ideen, Texte, Fotografien, Lichtbildwerke, Darstellungen, Konzeptionen, Zeichnungen, Karten, Tabellen, Pläne, Skizzen und Werke sind unabhängig von der Wahl des zur Verbreitung gewählten Mediums urheberrechtlich geschützt und sind geistiges Eigentum des Auftragnehmers.
4.2
Die vom Auftragnehmer erstellten Werke sind Ausdrücklich für den Auftraggeber erstellt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise – ohne Einwilligung des Auftragnehmers reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden.
4.3
Sollte eine Auftragserteilung an den Auftragnehmer nicht erfolgen, so verpflichtet sich der Auftraggeber, die bis dahin vom Auftragnehmer erstellten Ideen, Vorschläge, Konzepte, Texte, Layouts und andere Werke nicht zu verwenden.
4.4
Es ist den beiden Vertragspartnern, dem Auftraggeber jedoch nur nach vorheriger Einwilligung/Unterrichtung durch/von Auftragnehmer, erlaubt, Pressemitteilungen herauszugeben. Auftragnehmer ist in Publikationen auf Verlangen als Urheber namentlich zu nennen.
4.5
Auftraggebervorschläge begründen ein Miturheberrecht nur nach Abschluss einer gesonderten Vereinbarung.
4.6
Die Arbeitsunterlagen von voran24 sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht – auch nicht auszugsweise ohne Einwilligung von voran24 – reproduziert, insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zur öffentlichen Wiedergabe genutzt werden. voran24 stellt die Arbeitsunterlagen exklusiv voran24-Seminarteilnehmern zur Verfügung.
4.7
Der/die Teilnehmer/in ist nicht befugt, Lizenzmaterial, das für Schulungszwecke ausgehändigt wird zu kopieren, Dritten zugänglich zu machen oder auch nur aus den Seminarräumen zu entfernen.
Lizenzmaterial sind Datenverarbeitungsprogramme und/oder lizenzierte Datenbestände (Datenbanken) in maschinenlesbarer Form, einschließlich zugehöriger Dokumentationen.Haftung
5.1 Unbeschränkte Haftung
voran24 haftet unbeschränkt für Schäden, die voran24 vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. voran24 haftet ferner unbeschränkt bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
5.2 Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit (wesentliche Vertragspflichten)
Bei einfach fahrlässiger Pflichtverletzung haftet voran24 nur, sofern voran24 eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt hat. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
In diesen Fällen ist die Haftung von voran24 der Höhe nach auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
5.3 Im Übrigen
Im Übrigen ist die Haftung von voran24 – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
5.4 Zwingende gesetzliche Haftung / Garantien
Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt, insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz. Unberührt bleiben außerdem Haftungen wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels sowie aus der Übernahme einer Garantie, sofern eine solche ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurde.
5.5 Keine Erfolgsgarantie
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist, schuldet voran24 keinen bestimmten wirtschaftlichen, beruflichen oder persönlichen Erfolg. Aussagen, Empfehlungen und Inhalte im Rahmen von Seminaren, Trainings, Workshops, Coachings (online wie in Präsenz) stellen keine Garantie für das Erreichen bestimmter Ergebnisse dar.Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Schluss-
bestimmungen
6.1
Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen ist auf das Vertragsverhältnis nur deutsches Recht anwendbar.
6.2
Erfüllungsort für die Leistungen von voran24, sowie die Zahlungen an voran24, ist deren Gerichtssitz.
6.3
Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag Augsburg.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
6.4
Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform (z.B. E‑Mail), sofern nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
Individuelle Abreden zwischen den Parteien bleiben hiervon unberührt.
6.5
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stellen der unwirksamen Bestimmungen tritt eine Ersatzregelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmungen angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
Stand 01.01.2026